Pressemitteilung

zur 8. GWB-Novelle

 

Freie Tankstellen: 8. GWB-Novelle - Bundeswirtschaftsministerium auf dem richtigen Weg

 

 

Der Bundesverband Freier Tankstellen begrüßt den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministers, der das Verbot der sogenannten Kosten-Preisschere dauerhaft im Kartellrecht verankern wird. Das bis Ende 2012 befristete Verbot hat sich bewährt und vielfach präventiv ungerechtfertigte Untereinstandspreisverkäufe im Tankstellensektor verhindert.

Ebenso begrüßen wir die Ablehnung des sogenannten österreichischen Modells zur Eingrenzung von Kraftstoffpreisschwankungen. Das österreichische Modell ist ebenso wie die anderen vorgeschlagenen Preisbindungsmodelle ungeeignet, die Kraftstoffpreise in Deutschland zu senken. Steuerbereinigt sind die Preise in Deutschland mit die niedrigsten in Europa. Chancen für auch zukünftig günstige Kraftstoffpreise bestehen aus Sicht der Freien Tankstellen nur langfristig, indem die Wettbewerbsbedingungen im deutschen Kraftstoffmarkt verbessert werden.

Der Vorstoß des Bundeswirtschaftsministeriums ist deshalb richtig.

 

Neben der Kosten-Preisschere, die sich ausschließlich an die Lieferanten der Freien Tankstellen richtet, müssen unbedingt alle marktstarken Wettbewerber im Kraftstoffmarkt dem Verbot des Verkaufs nicht nur unter Einkaufspreis, sondern auch unter Herstellungskosten unterworfen werden. Der Bezug auf die Herstellungskosten ist deshalb notwendig, weil die sogenannten integrierten Mineralölgesellschaften in einschlägigen Fällen damit argumentieren, dass sie keine Einstandspreise haben, weil sie ihre Kraftstoffe im eigenen Haus herstellen. Dieses Schlupfloch ist nur durch den Bezug auf die Herstellungskosten zu schließen.

Eine solche Regelung würde den Wettbewerb im Tankstellenmarkt nachhaltig verbessern, weil eine unbillige Behinderung der Freien Tankstellen durch marktstarke Wettbewerber deutlich erschwert würde.

 

V.i.S.d.P.

Axel Graf Bülow

Bundesverband Freier Tankstellen e.V.                 Büro Berlin

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