Nachhaltigkeit
Der bft setzt sich für die bürokratische Entlastung des Tankstellenmittelstands und damit auch für die Vorschläge aus den Omnibus-Paketen der EU-Kommission ein.
Das Kapitel Sechs unserer Tankstellenstudie ist dem Thema Nachhaltigkeit im Tankstellenbereich gewidmet.
In der heutigen Geschäftswelt gewinnt das Thema Corporate Social Responsibility (CSR) zunehmend an Bedeutung. CSR umfasst die Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt und ist ein entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Insbesondere für die Mitglieder des bft ist es wichtig, sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinanderzusetzen, um Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Kunden zu stärken.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Instrument, das Unternehmen dabei hilft, ihre ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen systematisch zu erfassen und zu kommunizieren. Sie ermöglicht es, Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele zu dokumentieren und die eigene Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft zu verdeutlichen.
Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) aus dem Jahr 2022 sind die Schwellenwerte für die Berichterstattung abgesenkt worden. Die europäische Richtlinie hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Unternehmen deutlich erweitert und vereinheitlicht. Sie baut auf bestehenden Regelungen auf und zielt auf mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichte ab. Die CSRD verpflichtet also eine größere Anzahl an Unternehmen, einschließlich vieler mittelständischer Unternehmen.
ESG stellt einen Bewertungsrahmen dar, der von Investoren genutzt wird, um die Nachhaltigkeit und Verantwortlichkeit eines Unternehmens zu beurteilen. Dabei werden Umweltfaktoren (Environmental), soziale Aspekte (Social) und die Unternehmensführung (Governance) systematisch analysiert und in Investitionsentscheidungen einbezogen. Für die Mitglieder des bft bedeutet dies, dass sie nicht nur ihre wirtschaftlichen Kennzahlen präsentieren, sondern auch ihre Bemühungen um nachhaltige Praktiken und soziale Verantwortung hervorheben sollten – sofern sie in den Kreis der Verpflichteten fallen.
Nach der CSRD von 2022 ist berichtspflichtig, wer zwei der drei Kriterien erfüllt: mehr als 25 Millionen Bilanzsumme, mehr als 50 Millionen Umsatz, mehr als 250 Mitarbeiter. Der ursprüngliche Zeitplan für die Berichterstattung wurde aber mit der sog. Stop-the-clock-Richtlinie 2025 nach hinten verschoben. Die sog. großen Unternehmen, die nicht bereits unter der Vorgänger-Richtlinie zur CSRD, der NFRD, berichtspflichtig waren, müssen nun erst im Jahr 2027 berichten, anstatt im Jahr im Jahr 2025. Weitere Lockerungen sind ggf. 2026 im Zuge des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Omnibuspakets zu erwarten. Die Vorschläge dieses Pakets müssen das ordnungsgemäße EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
CSR bezieht sich auf die freiwilligen Maßnahmen eines Unternehmens, um gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Es geht darum, durch nachhaltiges Handeln einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt zu leisten, oft im Rahmen von freiwilligen Initiativen und Unternehmensethik.