02.11.2026

Spritpreisdeckel wird zum Bürokratiemonster

Falscher Eingriff am falschen Ende des Marktes

Referentenentwurf bestätigt Versorgungs- und Wettbewerbsrisiken - bft lehnt staatliche Preisverwaltung ab

Der Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler (bft) lehnt den Referentenentwurf für ein Kraftstoffhöchstpreisgesetz konsequent ab. Aus Sicht des Verbandes zeigt der Entwurf selbst, wie schwer ein Preisdeckel mit Versorgungssicherheit, regional unterschiedlichen Beschaffungskosten und funktionierendem Wettbewerb zu vereinbaren ist.

„Der Gesetzentwurf zeigt selbst, warum ein staatlicher Preisdeckel nicht funktioniert“, erklärt bft-Hauptgeschäftsführer Daniel Kaddik. „Ein einheitlicher Preisdeckel für Deutschland ist schon wegen der völlig unterschiedlichen Beschaffungs-, Transport- und Lagerbedingungen nicht sachgerecht. Genau deshalb beschreibt der Entwurf regionale Abweichungen, Zuschläge, Ausnahmen und sogar die Möglichkeit einer Aussetzung. Aus einem vermeintlich einfachen Deckel wird so ein Bürokratiemonster.“

Falsche Marktstufe: Zapfsäule ist das letzte Glied

Der Referentenentwurf begründet die hohen Preise selbst mit der internationalen Versorgungskrise und Verknappungen auf den Beschaffungsmärkten. Reguliert werden soll dennoch der Endkundenpreis an der Tankstelle.
„Wenn das Problem auf den internationalen Beschaffungsmärkten, bei Raffinerien oder im Großhandel liegt, muss man dort hinschauen“, so Kaddik. „Die Tankstelle ist das letzte Glied der Lieferkette. Sie kann Weltmarktpreise, Raffineriepreise oder internationale Transportkosten nicht beeinflussen. Ein Preisdeckel beseitigt keinen dieser Kostenfaktoren. Er entscheidet nur darüber, wer sie am Ende tragen muss.“

Besonders gefährlich ist dies für freie mittelständische Tankstellen. Sie kaufen Kraftstoffe vielfach auf eigene Rechnung ein, finanzieren ihre Ware selbst und tragen Preis-, Mengen- und Absatzrisiken.
Anders als vertikal integrierte Konzerne können sie Belastungen nicht über Raffinerie, Großhandel oder internationalen Handel ausgleichen. Der Entwurf sieht zwar vor, Kosten- und Margenbestandteile bei der Festsetzung eines Höchstpreises zu berücksichtigen. Zugleich stellt die Begründung jedoch ausdrücklich klar, dass die Rentabilität einzelner Unternehmen oder Tankstellen nicht maßgeblich sein soll.

EU-Vergleich methodisch problematisch

Auch die vorgesehene Auslöseschwelle ist aus Sicht des bft nicht belastbar. Der Gesetzentwurf räumt selbst ein, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Kraftstoffpreise für das Weekly Oil Bulletin nach unterschiedlichen Methoden erheben und melden. Die Daten sind daher nur eingeschränkt vergleichbar.

Zum 1. Januar 2027 steigt zudem die deutsche THG-Minderungsquote von 12 auf 17,5 Prozent. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind weder Steuer noch Abgabe und werden beim deutschen Preis im vorgesehenen EU-Vergleich nicht entsprechend herausgerechnet. „Damit kann eine vom deutschen Gesetzgeber selbst verursachte Kostensteigerung dazu beitragen, den Preisdeckelmechanismus auszulösen. Der Staat erhöht regulatorisch die Kosten und reagiert anschließend auf den dadurch beeinflussten Preis mit einer Preisregulierung“, sagt Kaddik.

Staatliche Preisverwaltung statt Entlastung

Der Entwurf schreibt ausdrücklich vor, dass Importe wirtschaftlich bleiben müssen. Internationale Produktpreise und Einfuhrkosten sollen deshalb bei der Höchstpreisberechnung berücksichtigtsollen den Preisdeckel zudem aussetzen können, wenn die Versorgung gefährdet ist.

„Schon die vergleichsweise passive Überwachung der 12-Uhr-Regel ist administrativ und technisch anspruchsvoll. Nun soll der Staat zusätzlich internationale Produktmärkte, regionale Logistik, Margen und kurzfristige Preissprünge laufend bewerten und daraus rechtssichere Höchstpreise ableiten. Die Vorstellung, dass das kurzfristig und bürokratiearm funktionieren kann, halten wir für unrealistisch“, so Kaddik.

bft: Staat muss bei den eigenen Kosten ansetzen

Der bft fordert deshalb keinen „besseren“ Preisdeckel, sondern ein anderes Instrument. In Deutschland kommen beim Kraftstoffpreis Energiesteuer, CO2-Bepreisung und die Kosten der gesetzlichen THG-Quote zusammen; auf den gesamten Nettopreis einschließlich dieser Belastungen fällt anschließend noch Mehrwertsteuer an. Der Referentenentwurf selbst räumt ein, dass eine befristete Senkung der Energiesteuer kurzfristig wirken würde, verwirft sie jedoch wegen der Haushaltslage. Aus Sicht des bft ist es nicht überzeugend, staatlich verursachte Belastungen unangetastet zu lassen und stattdessen das wirtschaftliche Risiko einer Preisregulierung auf die letzte Stufe der Lieferkette zu verlagern.

„Der Staat sollte sich zunächst an die eigene Nase fassen“, sagt Kaddik. „Wer Verbraucher kurzfristig entlasten will, sollte bei den Preisbestandteilen ansetzen, die er selbst beeinflussen kann. Parallel braucht es einen methodisch sauberen europäischen Preisvergleich, bereinigt um Steuern und regulatorische Kosten. Bleiben danach auffällige Abweichungen, muss das Bundeskartellamt auf der Marktstufe prüfen, auf der das Problem tatsächlich entsteht. Eine Versorgungskrise lässt sich nicht an der Zapfsäule wegregulieren.“