Biokraftstoffe – bewährter Klimabeitrag mit Entwicklungsdynamik
Biokraftstoffe leisten seit Jahren einen messbaren Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor – zuverlässig, bewährt und verfügbar.
Als Beimischung in Benzin oder Diesel – etwa als E5, E10 oder B7 – sind sie längst Teil des Alltags auf deutschen Straßen.
Für freie Tankstellen sind Biokraftstoffe ein zentraler Baustein im Angebot: Sie verbinden Klimaschutz mit technischer Kompatibilität und stehen als skalierbare Lösung sofort zur Verfügung.
Gleichzeitig unterliegen sie komplexen politischen Rahmenbedingungen, die der bft kritisch begleitet.
Herstellung und Eigenschaften
Biokraftstoffe sind flüssige Energieträger, die aus nachwachsenden Rohstoffen wie Pflanzenölen, Zuckerrüben, Getreide oder biogenen Abfällen und Reststoffen hergestellt werden.
Man unterscheidet:
- Biodiesel (FAME) aus Raps-, Soja- oder Altspeiseöl,
- Bioethanol aus zucker- oder stärkehaltigen Pflanzen (z. B. Weizen, Mais, Zuckerrohr),
- Biomethan aus Gülle oder Bioabfall (z. B. für CNG-Fahrzeuge),
- fortschrittliche Biokraftstoffe der 2. Generation aus Abfällen, Zellulose oder Stroh.
Biokraftstoffe gelten als CO₂-neutral, da die bei der Verbrennung freigesetzten Emissionen zuvor durch die Pflanze im Wachstum aufgenommen wurden – zumindest im Idealfall. Entscheidend sind dabei Herkunft, Herstellungsweg und Nachhaltigkeitsnachweis.
Einsatzmöglichkeiten
An Tankstellen kommen Biokraftstoffe meist als zugelassene Beimischungen zum Einsatz:
- E5 / E10: Ottokraftstoff mit 5 % bzw. 10 % Bioethanol,
- B7: Dieselkraftstoff mit bis zu 7 % Biodiesel (FAME),
- B10: Dieselkraftstoff mit bis zu 10 % Biodieselanteil.
Viele Fahrzeuge sind für E10 und B7 freigegeben. Für Flotten, Landwirtschaft und ÖPNV existieren auch höherprozentige Reinkraftstoffe, etwa B100, die gezielt eingesetzt werden.
Politische Rahmenbedingungen
Biokraftstoffe unterliegen in Deutschland strengen Nachhaltigkeitsanforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II / RED III.
Nur solche Kraftstoffe, die zertifiziert nachhaltig erzeugt wurden, dürfen auf die THG-Quote angerechnet werden.
Der Gesetzgeber differenziert dabei zwischen:
- konventionellen Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse (z. B. Raps, Getreide),
- fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfällen oder Reststoffen (z. B. Altfett, Stroh),
- sowie sogenannten RFNBOs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin), also etwa E-Fuels.
Kritisch sieht der bft politische Tendenzen, die bestimmte Rohstoffe pauschal ausschließen – auch rückwirkend und ohne Übergangsfristen. Solche Regelungen gefährden bestehende Lieferverträge und Lagerbestände und untergraben Investitionssicherheit.
Position des bft
Biokraftstoffe sind ein unverzichtbarer Teil der Verkehrswende – und in der Fläche bereits vorhanden.
Der bft setzt sich dafür ein, dass:
- alle nachhaltig erzeugten Biokraftstoffe fair berücksichtigt werden,
- Bestandsverträge geschützt und Übergangsregelungen geschaffen werden, wenn Anrechenbarkeiten entfallen,
- mittelständische Strukturen in Produktion und Vertrieb nicht durch Überregulierung benachteiligt werden,
- und fortschrittliche Biokraftstoffe gezielt gefördert werden, um ihren Markthochlauf zu ermöglichen.
Nur mit einem pragmatischen, technologieoffenen Ansatz können Biokraftstoffe ihr volles Potenzial entfalten.
Weiterführende Informationen
Mehr zu den rechtlichen Grundlagen, Marktentwicklungen und technischen Einsatzmöglichkeiten finden Sie in auch auf den Seiten des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V.
Der bft steht seinen Mitgliedern bei Fragen zur Anrechnung, Zertifizierung oder Produktkennzeichnung beratend zur Seite.