HVO
– klimafreundlicher Dieselkraftstoff mit sofortiger Wirkung
Mit der Änderung der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist seit Mai 2024 der Verkauf von HVO100 an öffentlichen Tankstellen in Deutschland grundsätzlich zulässig – ein Meilenstein für eine praxistaugliche, klimafreundliche Mobilität.
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein hochwertiger paraffinischer Dieselkraftstoff, der vollständig aus Rest- und Abfallstoffen hergestellt wird.
Für mittelständische Tankstellen bedeutet HVO100: sofortiger Klimanutzen, keine Umrüstungskosten und ein deutlich erweitertes Angebot für umweltbewusste Kundinnen und Kunden.
Herstellung und Eigenschaften
HVO entsteht durch die Hydrierung von pflanzlichen Ölen, tierischen Fetten oder anderen biogenen Reststoffen.
Der Produktionsprozess – vergleichbar mit einer Raffination – erzeugt einen chemisch stabilen, sauberen Kraftstoff mit hervorragenden Eigenschaften:
- bis zu 90 % weniger CO₂-Emissionen im Vergleich zu fossilem Diesel,
- nahezu rußfreie und geruchsarme Verbrennung,
- geringere NOₓ- und Partikelemissionen,
- lange Lagerfähigkeit und hohe Kältebeständigkeit,
- voll kompatibel mit moderner Dieseltechnologie und DIN EN 15940.
Vorteile und Einsatzpotenzial
HVO lässt sich problemlos in bestehenden Tankstellensystemen vertreiben. Als Reinkraftstoff (HVO100) oder als Beimischung in B7/B10 kann es - je nach Zielgruppe und Absatzstruktur - flexibel eingesetzt werden.
Vorteile für mittelständische Betreiber:
- Keine Umrüstung der Infrastruktur nötig (bei Einhaltung technischer Mindestanforderungen),
- attraktive Zusatzoption für Fuhrparks, Landwirtschaft, Kommunen und private Vielfahrer,
- Reduktion des ökologischen Fußabdrucks im Bestand, ohne Neuinvestitionen,
- hohe Akzeptanz durch sichtbar bessere Luftqualität und geringere Geruchsbelastung.
Viele namhafte Fahrzeughersteller haben HVO bereits für ihre Dieselmodelle freigegeben – ein wichtiges Signal für die Marktdurchdringung.
Politische und regulatorische Einordnung
Mit der Zulassung von HVO100 wurde ein wichtiger Rahmen geschaffen, doch die Umsetzung vor Ort ist noch herausfordernd.
Besonders wasserrechtliche Auflagen und uneinheitliche Genehmigungspraxis erschweren die Einführung:
- Einstufung in die Wassergefährdungsklasse (WGK) variiert je nach Behörde,
- Technische Eignung vorhandener Tankanlagen wird unterschiedlich beurteilt,
- Rechtlich besteht jedoch ein pragmatischer Weg über den §17 WHG – den sogenannten „vorzeitigen Beginn“ als Übergangslösung.
Der bft hat hierzu einen umfassenden Ratgeber zur Einführung von HVO100 veröffentlicht, die rechtlichen, technischen und praktischen Hinweise für Tankstellenbetreiber bündelt und konkrete Hilfestellung bei der Antragstellung bietet.
Position des bft
Der bft begrüßt die Marktzulassung von HVO ausdrücklich – und sieht darin eine der derzeit wirksamsten Möglichkeiten zur sofortigen CO₂-Reduktion im Straßenverkehr.
Wir fordern:
- Rechtssicherheit und einheitliche Behördenpraxis für die Einführung an Tankstellen,
- Transparenz bei der Herkunft der Rohstoffe (Ausschluss von Anbaubiomasse),
- Gleiche steuerliche Behandlung wie fossiler Diesel bei gleichzeitigem ökologischen Mehrwert.
HVO kann die Klimabilanz des Verkehrs kurzfristig verbessern testet
– besonders dort, wo batterieelektrische Lösungen keine Option sind.
Weiterführende Informationen
Alle Details zur rechtlichen Einordnung, technischen Voraussetzungen und behördlichen Antragsverfahren finden Sie in unserem umfassenden HVO-Ratgeber (Verlinkung in Vorbereitung).
Aktuelle Branchentrends und Informationen zum Markthochlauf finden Sie zudem auf
– unserer zentralen Plattform für erneuerbare Kraftstoffe.