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bft begrüßt neue Fahrzeugkategorie „e-fuels-only“

Der Bundesverband freier Tankstellen begrüßt die Einigung zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung bezüglich des Verbrenneraus. Die Entscheidung bildet die politischen Rahmenbedingungen, um marktwirtschaftliche Anreize für Investitionen zu schaffen und einen Markthochlauf von synthetischen Kraftstoffen zu ermöglichen.

Nach wochenlangem Ringen um eine Lösung zum Verbrenneraus haben sich die EU-Kommission und die Bundesregierung am 24. März 2023 geeignigt. „In sehr detaillierten und konstruktiven Verhandlungen ist es uns gelungen, im Rahmen der Regulierung zu den Flottengrenzwerten das Element der Technologieneutralität sicherzustellen“, hieß es dazu aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Dabei wurden konkrete Verfahrensschritte und ein konkreter Zeitplan verbindlich fixiert. Zunächst will die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung für die Typengenehmigung von Fahrzeugen schaffen, die mit E-Fuels betrieben werden. In dieser neuen Fahrzeugkategorie „e-fuels-only“ ist definiert, welche Faktoren ein Verbrennerfahrzeug zum Nullemissionsfahrzeug machen. Außerdem plant die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt, der festlegt, wie dieser neue Fahrzeugtyp zu dem Ziel beiträgt, CO2-Emissionen zu reduzieren. Der Prozess soll bis Herbst 2024 abgeschlossen sein.

Der Bundesverband freier Tankstellen begrüßt die Entscheidung für Technologieoffenheit und synthetische Kraftstoffe, für die sich der bft seit Jahren auf EU- und Bundesebene einsetzt. Sie bildet zudem die politischen Rahmenbedingungen, um marktwirtschaftliche Anreize für Investitionen zu schaffen und damit endlich den Markthochlauf von synthetischen Kraftstoffen zu ermöglichen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die von der EU-Kommission erarbeitete Lösung rechtssicher ist und damit eine Klage gegen die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Erfolg hätte. Zudem betrifft die aktuelle Einigung nur die Neuzulassungen ab 2035. Aktuell wird in Brüssel die Ausarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) diskutiert, mit der die EU-Kommission die Klimaneutralität der EU vorantreiben will. Hier gilt es ebenfalls, den Einsatz von synthetischen Kraftstoffen in der Bestandsflotte als Maßnahme zur Senkung der CO2-Emissionen zu etablieren. 

Anpassung der Kfz-Steuer

Kurz nach der Einigung zwischen Berlin und Brüssel kündigte Bundesfinanzminister Christian Lindner an, dass Autos, die mit synthetischen Kraftstoffen fahren, geringer besteuert werden als Fahrzeuge, die fossile Kraftstoffe tanken. Entsprechende Pläne, die die Anpassung der Kfz- und Energiesteuer vorsehen, sollen nun ausgearbeitet werden. „Es wird noch dauern, bis wir solche Fahrzeuge auf der Straße sehen und E-Fuels im Tank haben. (...) Aber für die Menschen und die Wirtschaft wird es eine wichtige Planungsgröße sein, dass die E-Fuels günstiger besteuert werden als fossile Kraftstoffe“, sagte dazu Lindner zur dpa. Aus Sicht des bft ist dieser Schritt ebenfalls begrüßenswert, um diese junge Technologie wettbewerbsfähig zu machen und einen Markthochlauf zu fördern. Jetzt müssen die EU-Kommission und das Bundesfinanzministerium ihre angekündigten Pläne sicher umsetzen. Dafür setzt sich der bft nachdrücklich ein.

Pressekontakt
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Daniel Kaddik
Geschäftsführer

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