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Das ändert sich 2021

Das ändert sich 2021

Vieles ändert sich im Jahr 2021, was der einzelne im Portemonnaie, der Unternehmer im Büroalltag oder an der Tankstelle spürt.

Der Solidaritätszuschlag entfällt in weiten Teilen, aber eben nicht ganz. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61µ717 Euro ist zukünftig kein Soli mehr fällig.

Vom Soli geht’s zum Mindestlohn. Der steigt 2021 von 9,35 Euro/Stunde auf 9,50 Euro/Stunde. Ab Juli kommen noch einmal 0,10 Euro/Stunde hinzu. Kalkulieren Sie bei den Geringfügigen die entsprechenden Stunden neu. Und denken Sie an die 9,60 Euro/Stunde ab dem 01. Juli.

Auszubildende erhalten seit dem 01. Januar eine Mindestausbildungsvergütung von 550,- Euro/ Monat.

Der Grundfreibetrag steigt auf 9µ744,- Euro. Das Kindergeld steigt um 15,- Euro je Kind. Angehoben wird auch der steuerfreie Kinderfreibetrag. Er steigt für beide Elternteile auf 8µ388,- Euro/Kind.

Für Pendler mit einem über 20 km langen Anfahrtsweg zur Arbeit wird die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht. Darunter bleibt es bei 30 Cent je zurückgelegtem Kilometer auf der einfachen Strecke.

Bei Benzin und Diesel haben Sie es selber gespürt. Der CO²-Preis ist gekommen und hat alle Wirtschaftszweige erfasst, die bisher nicht vom EU-Emissionshandel erfasst wurden. Die Bundesregierung will zur Erfüllung der Klimaziele klimaschonendes Verhalten belohnen. Darum belegt sie die Tonne CO² mit 25,- Euro in diesem Jahr. Der Tonnenpreis wird auf 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Benzin, Diesel und auch Heizöl werden auf diese Weise teurer.

Die KFZ-Steuer wird ebenfalls verändert. 195 und 95 sind die wichtigen Zahlen. Bei CO2-Emissionen über 195 g/km wird die Steuer verdoppelt. Unter 95 g/km wird es dagegen deutlich preiswerter.

Die Mehrwertsteuer ist wieder auf ihrem alten Satz.

Ab dem 03. Juli 2021 gilt EU-weit der Verkauf von bestimmtem Einwegplastikartikeln als Ordnungswidrigkeit. Dazu zählen Teller, Bestecke, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballonhalter, Rührstäbchen oder Styroporbecher. Über die Einzelheiten und Alternativen werden wir rechtzeitig berichten.

Viele Dinge ändern sich darüber hinaus. Bei der Pflegepauschale gibt es Änderungen, Homeoffice kann sich im Jahre 2021 steuerlich lohnen. Beim Strom entfällt zu Jahresbeginn die Umlage nach dem EEG-Umlagegesetz. Ob Strom deswegen preiswerter wird, kann von hier aus nicht gesagt werden.

Bei der Altersvorsorge stehen positive Änderungen ins Haus. Die Steuerzahler können höhere Aufwendungen steuerlich geltend machen.

Das Kurzarbeitergeld wird erhöht und die durch Corona angezeigte Regelung bis zum Jahresende 2021 verlängert.

Es lohnt sich insgesamt also, ein Gespräch mit Ihrem Berater zu führen. Er wird Ihnen alle wichtigen Regeln erläutern und im Zweifelsfalle auf Sie zuschneiden.

Weitere hilfreiche Rechtstipps rund um Ihre Station finden Sie hier: www.bft.de/aktuelles/rechtstipps

bft / Stephan Zieger

 

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