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Dürfen 17-jährige Alkohol verkaufen?

Wir sind Mitglied im bft und ich würde gerne wissen, ob ein 17jähriger Alkohol an Tankstellen verkaufen darf. Können Sie mir dazu eine kurze Auskunft geben.
 
Antwort:
Selbstverständlich darf der 17-jährige Lehrling oder die 17-jährige Aushilfe an der Tankstelle Alkohol (aber auch Tabak, Erwachsenenliteratur, u. ä.) verkaufen. Er darf sie nicht erwerben, konsumieren oder selber kaufen, aber er darf sie eben verkaufen. Die Erlaubnis für Sie Rechtsgeschäfte zu tätigen, ergibt sich  aus § 113 Abs. 1 BGB.

 § 113 Dienst- oder Arbeitsverhältnis

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. (... )

Der Minderjährige ist daher insoweit umfassend geschäftsfähig.

 

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