Zur Übersicht

Ziegers Zeilen (KW 44)

Das Kartellamt und der Ladestrom

 

Keine Markttransparenzstelle für Ladestrom. Diese kleine Botschaft wäre uns doch tatsächlich im Strom der großen Nachrichten rund um die Verkehrs- und Energiewende verlorengegangen. Zu lesen stand sie unter anderem im Online-Magazin „Electrive.net“. 

Das Magazin berichtet unter Berufung auf einen Recherchebeitrag im Berliner „Tagesspiegel“ folgendes: „Die Bundesregierung belässt es dem Bericht zufolge bei einer Datensammlung über die sogenannte Mobilithek. Die Monopolkommission der Regierung soll diese Entscheidung jedoch für falsch halten.“ Durchgesetzt hat sich offenbar das Wirtschaftsministerium. Auch das Kartellamt hat sich nicht positiv zur Markttransparenzstelle geäußert. Zitat laut „Electrive.net“: „Die gestiegene Transparenz käme laut dem Bundeskartellamt nicht nur den Kunden, sondern unweigerlich auch den Anbietern zugute. Dies könnte einem koordinierten Preissetzungsverhalten Vorschub leisten und den Preiswettbewerb damit schwächen.“ Ende des Zitats. Dabei hatte das Bundeskartellamt selber eine Sektorenuntersuchung initiiert und festgestellt, dass der Wettbewerb beim Ladestrom fast überhaupt nicht stattfindet. 

Bemerkenswert die Reaktion der Monopolkommission, die auch für den Wettbewerb zuständig ist. Diese soll die Entscheidung gegen eine Markttransparenzstelle für falsch halten. Eine eindeutige Stellungnahme, finden wir.

Am Ende des Beitrags steht dann noch ein bedeutungsschweres Zitat, das wohl gut von der Monopolkommission stammen könnte. „Eine Folge der fehlenden Transparenz ist derweil, dass sich der Ad-hoc-Lademarkt nicht richtig entfaltet, denn E-Auto-Fahrer vermeiden das spontane Laden aus der Furcht heraus, übermäßig viel zahlen zu müssen. Befürworter einer Markttransparenzstelle argumentieren vor diesem Hintergrund, dass sich ein Wettbewerb um Ad-hoc-Lader nur entwickeln könnte, wenn die Nutzer die Preise vergleichen können.“ 

Verbrennerkunden können ihre Energiepreise nahezu in Echtzeit von der Markttransparenzstelle erhalten. Dazu reicht ein Mobiltelefon. Und eine App. Zum Einsatz genau dieser App rät das Kartellamt. Aus Wettbewerbsgründen. Auf dem Ladestrommarkt fehlt fast jeder Wettbewerb. Hat das Kartellamt gesagt

 

Schönen Wochenstart

 

 

 

Stephan Zieger

 

 

Zum Anfang