Feuerwerksverkauf an Tankstellen
„Der Verkauf und der Umgang mit Feuerwerk ist im Sprengstoffgesetz geregelt. Die Bestimmungen sagen, dass Feuerwerk nur an den letzten drei Werktagen vor Silvester verkauft werden darf. Ist der 29. Dezember ein Freitag, Samstag oder Sonntag, rückt der Verkaufszeitraum einen Tag vor.
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