Unangemeldete Kassen-Nachschau erlaubt
In einem Schreiben meines Steuerberaters habe ich gelesen, dass die Finanzbehörden seit dem 01.01.2018 das Recht haben, ohne vorherige Ankündigung während der Geschäfts- und Arbeitszeiten meinen Shop zu betreten, um eine „Kassen-Nachschau“ durchzuführen.
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